Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

25.04.2024

BSG: Anbindungspflicht von Praxen an die Telematikinfrastruktur, ansonsten drohen Honorarkürzungen

Das BSG hat am 06.03.2024 (Az.: B 6 KA 22/23) entschieden, dass Honorarkürzungen der Kassenärztlichen Vereinigung rechtmäßig sind, wenn eine Praxis nicht an die Telematikinfrastruktur angebunden ist. Geklagt hat eine […]
24.04.2024

Aus der Praxis: Der Zulassungsverzicht zu Gunsten der Anstellung in einem MVZ

Neuste Studien zeigen, dass Vertragsärzte zunehmend den Weg in die Anstellung wählen, um den immer höher werdenden Anforderungen an die ärztliche Selbstständigkeit zu entgehen. Dabei erfolgt häufig ein Verzicht auf […]
03.04.2024

Stationäre Behandlung bei Vorhaltung besonderer Krankenhausmittel

Beschluss des Bundessozialgerichts vom 20.03.2024  Mit Beschluss vom 20.03.2024 – B 1 KR 37/22 R – hat das Bundessozialgericht entschieden, dass auch bei nur kurzzeitiger Behandlung einer Versicherten eine voll- […]