Beiträge zum Schwerpunkt COVID-19

19.01.2023

Pflicht zum Immunitätsnachweis gegen COVID-19 für Ärzte, Sanitäter (m/w/d) und Pflegekräfte aufgehoben

Die ab 15. März 2022 bundesweit geltende Regelung zum Immunitätsnachweis gegen COVID-19 nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes , wonach insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Pflege und des Rettungsdienstes tätige Personen über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen müssen, wurde zum Jahreswechsel aufgehoben und gilt seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr.
13.12.2021

Nichtberücksichtigung der Rückzahlung von Corona-Soforthilfen bei der Berechnung der Haftungsquote

Das Finanzgericht Münster (AZ: 9 V 2341/21 K) hat im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids klargestellt, dass die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bei der Berechnung der Haftungsquote nicht einzubeziehen ist, da die Soforthilfe zweckgebunden und damit nicht pfändbar sei.
24.11.2021

3G am Arbeitsplatz – Corona Testpflichten in Arzt- und Zahnarztpraxen

Mit der Einführung des § 28b IfSG (Infektionsschutzgesetz) dürfen seit dem 24.11.2021 Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur noch betreten, wenn sie gegen das Coronavirus (Covid 19) geimpft, von diesem genesen oder entsprechend der einschlägigen Verordnung getestet sind.
26.01.2021

Update zu Antigen-Schnelltests

Das BMG will zukünftig auch Corona-Antigen-Schnelltests im privaten Bereich erlauben und hat am 22.01.2021 einen Referentenentwurf für eine Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV) vorgestellt. Diese Änderung ist seit dem 03.02.2021 in Kraft und gestattet nunmehr auch die Abgabe von Antigen-Schnelltests an Laien.
05.10.2020

Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetztes (COVInsAG) beschlossen, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist.