Beiträge zum Schwerpunkt Mietrecht

30.03.2020

Einschneidende Änderungen für Vermieter von Gewerberäumen durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Durch Art. 5 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 ist für Vermieter auch von Gewerberäumen das Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses als Folge von Zahlungsrückständen zeitweise außer Kraft gesetzt worden.