19.11.2019

Wann gelten Ausschlussfristen im Arbeitsverhältnis?

Arbeitsverträge müssen nicht notwendig schriftlich geschlossen werden. Auch mündlich oder sogar stillschweigend kann man ein Arbeitsverhältnis wirksam begründen. Das sog. Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber jedoch, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich (E-Mail, SMS etc. genügen nicht) niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
15.11.2019

Haftung des Geschäftsführers bei Entgegennahme von Zahlungen nach Insolvenzreife

Nach einer Entscheidung des OLG Hamburg vom November 2018 haftet der Geschäftsführer nicht in jedem Fall wegen Masseschmälerung nach § 130a Abs. 2 HGB, wenn er nach Insolvenzreife Zahlungen auf ein im Soll geführtes Konto der Gesellschaft zulässt, die wegen Verrechnung letztlich nur der kontoführenden Bank zugutekommen.
24.10.2019

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran – mit Erfolg?

„Die Gesundheitsversorgung muss innovativer gedacht werden“, heißt es im Gesetzesentwurf des Digitale-Versorgungs-Gesetzes, der am 27. September 2019 in der 1. Lesung im Bundestag beraten wurde. Im Kern geht es vor allem um die geplante Erstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen („diGA“) durch die Krankenkassen.
15.10.2019

Kein Schweigerecht gegenüber Aufsichtsbehörden aus der Rechtsform

Mit Urteil vom 08.10.2019 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass behördliche Aufsichtsrechte im Gesundheitswesen nicht dadurch entwertet werden, dass die Teilnehmer sich als privatrechtliche Aktiengesellschaft organisieren, BSG B 1 A 1/19 R.
17.09.2019

Muss der Arbeitgeber auch Langzeiterkrankte auf Resturlaub hinweisen?

Im Februar 2019 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Resturlaubsansprüche nur verfallen, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter vorher erinnert und aufgefordert hat, den konkret bezeichneten Urlaub (z.B. „13 Tage Resturlaub aus 2018“) zu nehmen. Dabei ist der Mitarbeiter auch darauf hinzuweisen, dass die Urlaubstage verfallen, wenn sie nicht genommen werden. Gilt dies auch, wenn der Mitarbeiter dauerhaft arbeitsunfähig ist und seinen Urlaub krankheitsbedingt gar nicht antreten könnte?