Arbeitsverträge müssen nicht notwendig schriftlich geschlossen werden. Auch mündlich oder sogar stillschweigend kann man ein Arbeitsverhältnis wirksam begründen. Das sog. Nachweisgesetz verpflichtet den Arbeitgeber jedoch, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich (E-Mail, SMS etc. genügen nicht) niederzulegen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.