Beiträge zum Fachgebiet Arbeitsrecht

18.11.2020

Entlastung des Geschäftsführers bei GmbH & Co. KG

Mit einer Entlastung des Geschäftsführers erklären die Gesellschafter einer GmbH ihr Einverständnis mit dessen Amtsführung für das zurückliegende Geschäftsjahr und sprechen dem Amtsinhaber ihr Vertrauen für die künftige Geschäftsführung aus. […]
25.09.2020

Was tun bei Verdacht auf Abwerbung von Kunden?

Arbeitnehmer unterliegen während der gesamten Dauer ihres Arbeitsverhältnisses einem gesetzlichen Wettbewerbsverbot, d.h. sie dürfen ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Eine besondere vertragliche Vereinbarung ist nicht nötig, da § 60 HGB nach ständiger Rechtsprechung für alle Arbeitnehmer gilt. Verstößt ein Mitarbeiter gegen das Wettbewerbsverbot, kann der Arbeitgeber u.a. Schadensersatz verlangen.
19.08.2020

Kündigung während Arbeitsunfähigkeit in Probezeit

Ein Dentallabor kündigte das Arbeitsverhältnis einer Zahntechnikerin drei Monate nach Beginn innerhalb der vertraglich vereinbarten Probezeit ohne Angabe von Gründen. Die Mitarbeiterin klagte anschließend gegen die Kündigung und verlangte Schadenersatz in Höhe von drei Monatsgehältern: Die Kündigung sei diskriminierend und verstoße gegen das Maßregelungsverbot, denn sie sei nur wegen der Krankmeldung erklärt worden. War die Kündigung der erkrankten Mitarbeiterin diskriminierend oder benachteiligte sie die Mitarbeiterin? Muss der Arbeitgeber der Mitarbeiterin Schadenersatz zahlen?
29.07.2020

Gewinnbeteiligung nach EBIT

Arbeitnehmer in Führungspositionen erhalten neben ihrem Fixgehalt häufig eine variable Vergütung, die sich an Unternehmenszielen und/oder persönlichen Zielen orientiert. Typisch in Managementverträgen sind insbesondere gewinnabhängige Tantiemen. Idealerweise sollte man bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die Vereinbarung auf einen Begriff Bezug nimmt, der sich an die Rechnungslegungsvorschriften des HGB (§ 275 HGB) orientiert, wie etwa Ergebnis nach Steuern oder Jahresüberschuss.
23.06.2020

Antrag auf Teilzeit verbindlich

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Verringerung ihrer Arbeitszeit. Damit Arbeitgeber die erforderlichen organisatorischen und personellen Anpassungen prüfen und planen können, muss das Teilzeitverlangen spätestens drei Monate vor Beginn geltend gemacht werden. Hierfür reicht eine E-Mail an den Arbeitgeber aus. Was ist, wenn der Arbeitnehmer seine Meinung im Nachhinein ändert? Kann der Antrag zurückgenommen werden?