Arbeitnehmer in Führungspositionen erhalten neben ihrem Fixgehalt häufig eine variable Vergütung, die sich an Unternehmenszielen und/oder persönlichen Zielen orientiert. Typisch in Managementverträgen sind insbesondere gewinnabhängige Tantiemen. Idealerweise sollte man bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die Vereinbarung auf einen Begriff Bezug nimmt, der sich an die Rechnungslegungsvorschriften des HGB (§ 275 HGB) orientiert, wie etwa Ergebnis nach Steuern oder Jahresüberschuss.