Beiträge zum Fachgebiet Medizin- und Gesundheitsrecht

08.06.2023

Fallpauschalenvereinbarung kann Fallzusammenführung entgegenstehen

Das klagende Krankenhaus behandelte vom 9. bis 18. Oktober 2019 einen Versicherten der beklagten Krankenkasse vollstationär. Der Versicherte wurde am 23. Oktober 2019 erneut aufgenommen und am Folgetag operiert. Dabei wurde festgestellt, dass das zu behandelnde Karzinom nicht operabel war. Der Versicherte wurde am 5. November 2019 in die hausärztliche Behandlung entlassen. Für den Aufenthalt vom 9. bis 18. Oktober 2019 berechnete das Krankenhaus € 1.909,27, die die Krankenkasse beglich. Für den Aufenthalt vom 23. Oktober bis 5. November 2019 berechnete das Krankenhaus weitere € 8.489,36.
26.05.2023

Aufnahme von Gesellschaftern in die Trägergesellschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

SG München, Endurteil vom 22.11.2022 – S 38 KA 121/20 Das Sozialgericht München hat im vergangenen Jahr, am 22.11.2022, ein wegweisendes Urteil zur weiteren Aufnahme von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern in die Trägergesellschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) erlassen.
17.05.2023

Keine Sicherheitsleistung für Honorarabschläge bei zugelassenen MVZ

Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.09.2022 – B 6 KA 10/21 R – Zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der klagenden Labor-MVZ, deren Gesellschafter nicht ausschließlich natürliche Personen sind, war streitig, ob die Auszahlung der monatlichen Honorarabschläge gemäß den Abrechnungsbestimmungen der KV von der Zahlung einer Bankbürgschaft abhängig gemacht werden durfte.
04.05.2023

Prüfpflichten des Händlers beim Vertrieb von Medizinprodukten oder Zubehör von Medizinprodukten

Am 19.01.2023 entschied das OLG Celle (Urteil vom 19.01.2023, Az. 13 U 79/21) über den Umfang der Prüfpflichten eines Händlers im Hinblick auf die angebrachte CE-Kennzeichnung und die EU-Konformitätserklärung von Medizinprodukten bzw. Zubehör von Medizinprodukten vor deren Bereitstellen auf dem Markt.
28.04.2023

Erbringung pädiatrisch-gastroenterologischer Leistungen durch Fachärztin für Kinder und Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung Kindergastroenterologie

Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 23.03.2023 – B 6 KA 4/22 – entschieden, dass die beigeladene Ärztin für Kinder- und Jugendmedizin zur Erbringung pädiatrisch-gastroenterologischer Leistungen nach Kapitel 4, Abschnitt 4.5.1 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen einer Erlaubnis zur partiellen Teilnahme an der fachärztlichen Versorgung nach § 73 Absatz 1a Satz 3 SGB V bedarf.