Mit Urteil vom 11.03.2021 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az.: L 11 KA 50/18) entschieden, dass das gem. § 24 Abs. 5 Ärzte-ZV erforderliche Kriterium der Räumlichen Nähe jedenfalls dann nicht erfüllt ist, wenn die Entfernung 9km bei einer Fahrtzeit von 15 bis 20 Minuten mit dem Auto beträgt.