30.08.2022

Beginn der Frist zur außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen

Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die Kündigung von Arbeitsverträgen aus wichtigem Grund nur binnen zwei Wochen erklärt werden, nachdem „der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt“ hat. Die Regelung soll sicherstellen, dass wichtige Kündigungsgründe unverzüglich ausgeübt werden, zumal eine zu zögerliche Ausübung gegen deren Wichtigkeit spricht.
26.08.2022

Wann können Geschäftsführer:innen Klage beim Arbeitsgericht erheben?

Arbeitsgerichte sind für Klagen zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zuständig. Ein/eine Geschäftsführer:in ist zur Vertretung einer GmbH bestellt und im Handelsregister eingetragen. Solange der/die Geschäftsführer:in nicht abberufen ist, kann bereits aus prozessualen Gründen (§ 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG) keine Klage gegen die GmbH beim Arbeitsgericht erhoben werden. Zuständig wären vielmehr die Zivilgerichte. Diese prozessuale „Hürde“ besteht jedoch nicht mehr nach Abberufung aus dem Amt.
01.08.2022

Grenzen des Outsourcings von Krankenhausleistungen

Das BSG hat mit Urteil vom 26.04.2022 entschieden, dass ein gemäß § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche die räumlich, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorhalten muss. Die Erbringung von wesentlichen Leistungen dürfe nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte ausgelagert werden (Az. B 1 KR 25/21 R). Die Vorinstanzen hatten dies anders bewertet.
28.07.2022

Kein Zugang eines Abmahnschreibens als E-Mail-Anhang

Mit seinem Beschluss vom 09.03.2022 (Az. 4 W 119/20) beendet das OLG Hamm (vorerst) den Streit um den Zugang von Willenserklärungen, die einer E-Mail als Anhang beigefügt sind. Gegenstand der […]
29.06.2022

„Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ – was Sie wissen sollten

Zum 01.01.2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) in Kraft. Die sperrige Bezeichnung gibt Hinweise darauf, welchem Zweck dieses Gesetz dient, nämlich erstmalig im großen Umfang der Verpflichtung der deutschen Wirtschaft auf humanitäre und ökologische Ziele im In- und Ausland.