12.01.2021

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz (nicht)?

In sog. Kleinbetrieben brauchen Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, d.h. Kündigungen müssen nicht „sozial gerechtfertigt“ sein. Ob ein Kleinbetrieb vorliegt, ist manchmal schwer zu beantworten: Betreibt der Arbeitgeber z.B. mehrere Gesellschaften mit unterschiedlichen Firmen am selben Standort, die eng verzahnt kooperieren, eine gemeinsame digitale Infrastruktur nutzen und/oder die von demselben Geschäftsführer geleitet werden, kommt ggf. eine Zusammenrechnung der Belegschaften in Betracht. Liegt ein gemeinschaftlicher Betrieb vor, gilt das Kündigungsschutzgesetz auch für Mitarbeiter, deren Arbeitgeber nicht mehr als zehn Arbeitnehmer hat.
21.12.2020

Pflichten vertragsärztlicher Leistungserbringer bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab dem 01.01.2021 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die elektronische Patientenakte („ePA“), welche ihnen von ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung gestellt werden muss. Von den sie behandelnden, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern können die Versicherten die Eintragung ihrer Gesundheitsdaten in die ePA verlangen. Jedoch ist dies nicht die einzige Verpflichtung für vertragsärztliche Leistungserbringer.
04.12.2020

Crowdworker = Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer ist vertraglich verpflichtet, weisungsgebundene, fremdbestimmte Arbeit in persönlicher Abhängigkeit zu leisten. So wird das Arbeitsverhältnis in § 611a BGB definiert. Dies scheint auf den ersten Blick nicht zu einem Crowdworker zu passen, der als Solo-Selbständiger über eine Online-Plattform Aufträge („Mikro-Jobs“) annimmt, ohne hierzu verpflichtet zu sein.
18.11.2020

Entlastung des Geschäftsführers bei GmbH & Co. KG

Mit einer Entlastung des Geschäftsführers erklären die Gesellschafter einer GmbH ihr Einverständnis mit dessen Amtsführung für das zurückliegende Geschäftsjahr und sprechen dem Amtsinhaber ihr Vertrauen für die künftige Geschäftsführung aus. […]
05.10.2020

Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Bundestag und Bundesrat haben eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetztes (COVInsAG) beschlossen, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist.