Corporate Governance Kodex regelt u.a. Vorstandsvergütung

Parallel zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht durch den Gesetzgeber hat die Regierungskommission im Mai 2019 Änderungen am deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen. Mit einem kurzfristigen Inkrafttreten im Sommer 2019 ist zu rechnen.

Parallel zur Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie in deutsches Recht durch den Gesetzgeber hat die Regierungskommission im Mai 2019 Änderungen am deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen. Mit einem kurzfristigen Inkrafttreten im Sommer 2019 ist zu rechnen.

Damit muss sich die Praxis auf neue Richtlinien für die Vergütung von Vorständen börsennotierter Unternehmen einstellen. Aufsichtsräte sollen danach eine Ziel-Gesamtvergütung und eine Maximalvergütung festlegen und dabei auf gesellschaftliche Akzeptanz achten. Beide Werte sollen Aktionären, Belegschaften und Außenstehenden „vermittelbar“ sein.

Neu sind Empfehlungen zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat. Konkret benennt der Kodex persönliche Verflechtungen zwischen Aktionärsvertretern und Vorstandsmitgliedern, geschäftliche Verbindungen sowie die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat (max. 12 Jahre) als Anhaltspunkte für einen möglichen Interessenkonflikt.

Auch die Zahl der Aufsichtratsmandate soll begrenzt werden auf max. fünf Mandate für Personen, die keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, sowie auf max. zwei Mandate für Personen, die ein solches Vorstandsamt innehaben.