Letter of Intent

Ein Letter of Intent (kurz: „LoI“) bekundet die Absicht der beteiligten Parteien, einen Unternehmenskauf /-verkauf zu den im LoI aufgestellten Bedingungen abzuschließen. Dabei werden lediglich die Eckpunkte der anvisierten Transaktion unverbindlich aufgestellt. Der LoI entfaltet daher grundsätzlich keine vertragliche Bindung. Eine Ausnahme hierzu stellen allerdings Exklusivitäts-, Verschwiegenheits- und Abbruchklauseln dar, die mittlerweile in vielen LoI‘s zu finden sind.


Autor: RA Lider Koddscha