Non-Disclosure Agreement

Bevor ein Käufer Zugang zu vertraulichen Informationen über das Target erhält, sollte mit diesem eine Vertraulichkeitsvereinbarung ( Non-Disclosure Agreement, kurz: NDA) unterzeichnet werden. Vertraulichkeitsvereinbarungen bestimmen, dass die Informationen über das zu erwerbende Unternehmen (target) nur für die Zwecke der anvisierten Transaktion verwendet werden dürfen und darüber hinaus geheim zu halten sind.


Autor: RA Lider Koddscha