Vita
1992 | geboren in Soltau |
2013 – 2020 | Studium der Rechtswissenschaften in Hannover |
2020 – 2021 | Schwerpunktstudium: Handels-, Wirtschafts- und Unternehmensrecht |
seit 2020 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB |
Sprachen | Englisch |
Vorträge:
Beiträge:
28.04.2022
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 25. Januar 2022 klargestellt, dass ein Gesellschafter einer GmbH mangels Prozessführungsbefugnis grundsätzlich keine Haftungsansprüche der Gesellschaft im eigenen Namen gegen den Fremdgeschäftsführer geltend machen kann. Mangels Gesellschafterstellung des beklagten Fremdgeschäftsführers kann der Kläger seine Klagebefugnis nicht auf eine „actio pro socio“ stütz