
Elisabeth von Heckel
Rechtsanwältin
Fachgebiete:
Medizin- und Gesundheitsrecht
Arbeitsrecht
Schwerpunkte:
- Vertrags(zahn)arztrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Compliance im Gesundheitswesen
- Transaktionen im Gesundheitswesen
vCard:
Vita
1987 | geboren in München |
2007 – 2013 | Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
2010 – 2012 | Unterstützende wissenschaftliche Tätigkeit am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) bei Prof. Dr. Volker Rieble in München |
2014 – 2016 | Rechtsreferendariat beim Landgericht München I, mit Station in Hamburg |
2015 | Ausbildung zum Mediator Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
seit 2017 | Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB |
Sprachen | Englisch |
Aktivitäten | Mitgliedschaft Münchner Juristische Gesellschaft e. V.
Mitglied im Hamburger Anwaltsverein e.V. Referentin zu medizin- und gesundheitsrechtlichen Themen |
Vorträge:
Beiträge:
22.01.2019
Mit den Worten „Bekannt bin ich jetzt, beliebt muss ich noch werden“, wird Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in der kürzlich über ihn erschienenen Biografie zitiert.
Dies trifft auch auf den von seinem Hause initiierten Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes „für schnellere Termine und bessere Versorgung, Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)“ (BT-Drs. 19/6337) zu.
Die Maßnahmen, die das Kabinett zur Verwirklichung des vorrangigen gesetzgeberischen Ziels, „allen gesetzlich Versicherten einen gleichwertigen Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung zu ermöglichen“ vorschlägt, werden in Politik und Fachwelt äußerst kontrovers diskutiert.
01.08.2018
Mit Urteil vom 25.01.2017 (B 6 KA 11/16 R) hat das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsprechung zu Institutsermächtigungen bei besonderem Qualifikationserfordernis fortentwickelt.