Elisabeth von Heckel

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Medizinrecht

Fachgebiete:

Medizin- und Gesundheitsrecht
Arbeitsrecht

Schwerpunkte:

  • Vertrags(zahn)arztrecht
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Compliance im Gesundheitswesen
  • Transaktionen im Gesundheitswesen

vCard:

Vita

1987 geboren in München
2007 – 2013 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München
2010 – 2012 Unterstützende wissenschaftliche Tätigkeit am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) bei Prof. Dr. Volker Rieble in München
2014 – 2016 Rechtsreferendariat beim Landgericht München I, mit Station in Hamburg
2015 Ausbildung zum Mediator Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation
seit 2017 Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB
Sprachen Englisch
Aktivitäten Mitgliedschaft Münchner Juristische Gesellschaft e. V.

Mitglied im Hamburger Anwaltsverein e.V.

Mitglied Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

Referentin zu medizin- und gesundheitsrechtlichen Themen

Vorträge:

18.10.2023 um 19:00

Onlineseminar - Mitarbeitende führen, binden gewinnen und rechtssicher handeln in der Arztpraxis

Moderne Personalführung: Know How , Eigenschaften und Einstellungen zur modernen Führungskraft werden ebenso beleuchtet wie 7 goldene Regeln für moderne Mitarbeiter Führung. Wir sprechen darüber worauf Sie arbeitsrechtlich achten sollten […]

Erfahren Sie mehr »
Beginn:18.10.2023 19:00
Ende:18.10.2023 20:00
Ort: Online
Anschrift:
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Beiträge:

23.12.2022

LG Hagen grenzt Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO i. R. d. Praxiskaufs ein

Die Ausgangssituation für den Beschluss des LG Hagen vom 31.08.2022 (Az.: 11 C 47/22) ist ein klassischer Praxiskauf. Nach erfolgter Übernahme der Arztpraxis erhob ein Patient des Praxisabgebers, ein sog. „Altpatient“, gegen den Praxiserwerber einen Anspruch auf Auskunft über die Verarbeitung und Speicherung von ihn betreffenden Daten nach Art. 15 DSGVO.
01.12.2021

Digitalisierung, Versorgungssicherheit und Abschaffung des § 219a StGB – die gesundheitspolitischen Pläne der Ampelkoalition

Angelehnt an die berühmten Worte des Altkanzlers Willy Brandt „Mehr Demokratie wagen“ haben die Ampelparteien unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ am vergangenen Mittwoch in Berlin ihren Koalitionsvertrag[1] vorgestellt. Die notwendige Billigung des Koalitionsvertrags ist bei den Grünen bereits durch eine Mitgliederbefragung eingeleitet; SPD und FDP werden am 04. bzw. 05.12.2021 digitale Parteitage veranstalten.
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