
Elisabeth von Heckel
Rechtsanwältin | Fachanwältin für Medizinrecht
Fachgebiete:
Medizin- und Gesundheitsrecht
Arbeitsrecht
Schwerpunkte:
- Vertrags(zahn)arztrecht
- Berufsrecht der Heilberufe
- Compliance im Gesundheitswesen
- Transaktionen im Gesundheitswesen
vCard:
Vita
1987 | geboren in München |
2007 – 2013 | Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
2010 – 2012 | Unterstützende wissenschaftliche Tätigkeit am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) bei Prof. Dr. Volker Rieble in München |
2014 – 2016 | Rechtsreferendariat beim Landgericht München I, mit Station in Hamburg |
2015 | Ausbildung zum Mediator Munich Center for Dispute Resolution (MuCDR) – Schwerpunkt Wirtschaftsmediation |
seit 2017 | Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB |
Sprachen | Englisch |
Aktivitäten | Mitgliedschaft Münchner Juristische Gesellschaft e. V.
Mitglied im Hamburger Anwaltsverein e.V. Mitglied Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein Referentin zu medizin- und gesundheitsrechtlichen Themen |
Vorträge:
18.10.2023 um 19:00
Onlineseminar - Mitarbeitende führen, binden gewinnen und rechtssicher handeln in der Arztpraxis
Moderne Personalführung: Know How , Eigenschaften und Einstellungen zur modernen Führungskraft werden ebenso beleuchtet wie 7 goldene Regeln für moderne Mitarbeiter Führung. Wir sprechen darüber worauf Sie arbeitsrechtlich achten sollten […]
Erfahren Sie mehr »Anwalt:
Elisabeth von Heckel
Elisabeth von Heckel
Beiträge:
23.12.2022
Die Ausgangssituation für den Beschluss des LG Hagen vom 31.08.2022 (Az.: 11 C 47/22) ist ein klassischer Praxiskauf. Nach erfolgter Übernahme der Arztpraxis erhob ein Patient des Praxisabgebers, ein sog. „Altpatient“, gegen den Praxiserwerber einen Anspruch auf Auskunft über die Verarbeitung und Speicherung von ihn betreffenden Daten nach Art. 15 DSGVO.
01.12.2021
Angelehnt an die berühmten Worte des Altkanzlers Willy Brandt „Mehr Demokratie wagen“ haben die Ampelparteien unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ am vergangenen Mittwoch in Berlin ihren Koalitionsvertrag[1] vorgestellt. Die notwendige Billigung des Koalitionsvertrags ist bei den Grünen bereits durch eine Mitgliederbefragung eingeleitet; SPD und FDP werden am 04. bzw. 05.12.2021 digitale Parteitage veranstalten.