Compliance im Gesundheitswesen

Die politisch und gesetzlich gewollten vielfältigen Kooperationsformen zwischen Leistungserbringern auf dem Gesundheitsmarkt erfordern sowohl berufsrechtlich als auch im Hinblick auf das Inkrafttreten des Antikorruptionsgesetzes stets einer sauberen Abgrenzung zu unzulässigen Formen der Zusammenarbeit. Hierfür sind profunde Kenntnisse der Rahmenbedingungen aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts, insbesondere des Vertragsarztrechts, Krankenhausrechts, Berufsrechts, Apothekenrechts und Datenschutzrechts, sowie die Erfahrung im Umgang mit Ärztekammern, Krankenkassen und Staatsanwaltschaften unerlässlich.

Durchsuchung droht

Mit der Verschärfung der Verbotsregeln nimmt das Engagement der Strafverfolgungsbehörden zu, teilweise vorschnell einen Anfangsverdacht anzunehmen und umfassende Ermittlungsverfahren gegen Akteure auf dem Gesundheitsmarkt einzuleiten. Eine – auch rechtswidrige – Durchsuchung hat angesichts der implizierten Außenwirkung fatale Folgen für die Betroffenen.

Strafrechtliche Risiken durch Antikorruptionsgesetz

Mit der Einführung des sog. Antikorruptionsgesetzes muss sich die Gesundheitsbranche auf zusätzlichen Druck insbesondere im Bereich medizinischer Kooperationen einstellen. Die in der Vergangenheit unter Aspekten des Berufs- und Wettbewerbsrecht diskutierten problembehafteten Konstellationen – etwa Sponsoring- und Marketingmaßnahmen der Pharmaindustrie, Honorararzttätigkeit in Krankenhäusern, Kooperationen mit ärztlichen Laboren wie Heil- und Hilfsmittelerbringern – geraten zunehmend ins Visier der Staatsanwaltschaft.

Entwicklung individueller Lösungen

Wir beobachten diese Veränderungen bereits seit Langem und haben uns bei der Beratung darauf eingestellt. Gemeinsam mit Ihnen erarbeitet unser interdisziplinäres Team umfassende individuelle Compliance-Lösungen und profitiert dabei von dem Ineinandergreifen unserer Beratungsschwerpunkte Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht, Berufsrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht und Datenschutzrecht. Hierdurch erhalten unsere Mandanten den rechtlichen Rahmen, um bewährte Kooperationsmodelle zu etablieren und auch neue Versorgungsformen erfolgreich ins Leben zu rufen. Neben der Einrichtung von Kontrollmechanismen und Qualitätsmanagement-Systemen gehören hierzu auch die Erstellung von Verhaltensgrundsätzen und Schulungen für Mitarbeiter.

Rechtssicherheit für Kooperationen

Im Bereich Compliance bieten wir unseren Mandanten neben der selbstverständlichen Diskretion eine hochspezialisierte ganzheitliche Beratung sowie effiziente individuelle Konzepte zur rechtssicheren Umsetzung ihrer unternehmerischen Projekte. Gerade bei der Beratung im – mit gleichzeitig enormen Risiken wie Chancen verbundenen – Bereich Compliance profitieren wir im Sinne der Akteure auf dem Gesundheitsmarkt im besonderen Maße von der jahrelangen Erfahrung unseres interdisziplinären Teams an der Schnittstelle von Medizinrecht und Wirtschaftsrecht.

Ansprechpartner


Dr. Dominique Jaeger

Partnerin | Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Felix Heimann

Partner | Fachanwalt für Medizinrecht

Annika Baumann

Juniorpartnerin | Fachanwältin für Medizinrecht

 Schwerpunkte

  • Gestaltung individueller Compliance-Konzepte
  • Erstellung von Gutachten zu straf-, berufs-, wettbewerbs- und vertragsrechtlichen Risiken
  • Erarbeitung eines code of conduct
  • Erstellen maßgeschneiderter Arbeitsanweisungen an Angestellte
  • Einführung von Kontrollmechanismen zur Früherkennung von Fehlern etc.
  • Erarbeitung effektiver rechtssicherer Zuweisungsmanagement-Modelle
  • Strategische Planung rechtssicherer und gewinnbringender Kooperationen
  • Kommunikation mit Ärztekammern zur Einholung rechtsverbindlicher Auskünfte
  • Entwicklung berufsrechtskonformer Marketingstrategien