Medizin- und Gesundheitsrecht
Die Kanzlei M&P Dr. Matzen & Partner berät seit ihrer Gründung sowohl in Hamburg und Norddeutschland als auch bundesweit im Bereich des Medizin- und Gesundheitsrechts. Mit einem spezialisierten Team aus Fachanwälten für Medizinrecht und Wirtschaftsanwälten begleiten wir Leistungserbringer, Verbände und Unternehmen an der Schnittstelle von Gesundheitsrecht und Wirtschaftsrecht.
Gesundheitspolitik
Wir beobachten und analysieren die ständigen Veränderungen des Gesundheitsmarktes und beeinflussen durch unsere vielfältigen Netzwerkaktivitäten die nationalen und europäischen gesundheitspolitischen Entwicklungen. Mit dieser profunden Markt- und Rechtskenntnis gestalten wir mit Ihnen innovative Konzepte auf medizin-, wirtschafts- und datenschutzrechtlich fundierter Grundlage.
Kurze Kommunikationswege, präzise und praktisch umsetzbare Entscheidungen sowie eine langfristige Begleitung unserer Mandanten bei der Umsetzung der gemeinsam definierten Ziele stehen für uns im Vordergrund.
Neben der fachlichen Expertise zeichnet uns die enge Beziehung der einzelnen Rechtsanwälte sowie der persönliche Kontakt zu unseren Mandanten aus. Die Rechtsberatung wird von einem spezialisierten Rechtsanwalt koordiniert, der stets als Ansprechpartner der Kanzlei zur Verfügung steht.
Erfahrung
Zu unseren Mandanten zählen einerseits Leistungserbringer, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Gesundheitshandwerker-, sowie deren Berufsverbände, Managementgesellschaften, öffentliche Krankenhäuser und Privatkliniken und andererseits Hersteller von Medizinprodukten, in vitro Diagnostika und weitere, auf dem Gesundheitsmarkt tätige Unternehmen und Dienstleister.
Expertise
M&P Dr. Matzen & Partner ist spezialisiert auf die Gestaltung von Kooperations-, Beteiligungs- und Betreibermodellen. Unsere Rechtsanwälte bewerten und begleiten sowohl datenschutzrechtlich, gesellschaftsrechtlich und haftungsrechtlich als auch und unter dem Aspekt der Compliance im Gesundheitswesen. Zu unseren Schwerpunkten gehören außerdem die Verhandlung und Begleitung von Selektivverträgen und der Aufbau von Managementgesellschaften und –strukturen.
Im Rahmen von Beteiligungen an Unternehmen in der Gesundheitsbranche unterstützen wir Sie mit unserem interdisziplinären Team und setzen Ihre Konzepte unter Beachtung der berufsrechtlichen Grenzen und unserer wirtschaftsrechtlichen Expertise bei der Unternehmensbewertung um.
Wir beraten Sie bei Fragen zur Gestaltung Ihrer Homepage oder des Außenauftritts, zu Anforderungen des Datenschutzes und zu Ihren Dokumentationspflichten.
Mit unseren Arbeitsrechtlern erstellen wir Arbeitsanweisungen für Ihre angestellten Ärzte und Mitarbeiter, die den Anforderungen an Compliance auf dem Gesundheitsmarkt gerecht werden und Ihre Haftungsrisiken als ärztlicher Leiter oder Geschäftsführer eines Unternehmens berücksichtigen und begrenzen.
Ambulante Leistungserbringer
Wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Praxis oder Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft/Ihres MVZ und entwickeln mit Ihnen die richtige Strategie zur Übertragung Ihrer Zulassung oder zur Entwicklung einer von Ihrer Person unabhängigen Marke, etwa durch Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums oder eines Ärztenetzes. Dabei bedienen wir uns aller verfügbaren Rechtsformen und kooperieren eng mit verschiedenen spezialisierten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Wir stehen in ständigem Kontakt zu den Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und Zulassungsausschüssen, so dass wir neue Entwicklungen rechtzeitig erkennen und geplante Vorhaben auch präventiv prüfen können. Vertrags(zahn-)arztrecht, Zulassungsrecht und Berufsrecht gehören zu unseren täglichen Begleitern.
Stationäre Leistungserbringer
Krankenhäuser und Privatkliniken begleiten wir in allen sozial-, gesellschafts- und haftungsrechtlichen Fragen. Wir etablieren mit diesen Kooperationsmodelle, Mitarbeiterkonzepte, Poolbeteiligungen und beraten sie unter anderem bei Statusfeststellungsverfahren.
Ansprechpartner
Schwerpunkte
- Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht
- Wettbewerbsrecht der Gesundheitsunternehmen
- Berufsrecht
- Compliance im Gesundheitswesen
- Krankenhausrecht
- Zulassungsrecht der Heilberufe
- Abrechnungswesen der Heilberufe und Regressverfahren
- Vorbereitung und Gestaltung der Praxisnachfolge oder -übernahme
- Gründung und Begleitung von Berufsausübungsgemeinschaften (MVZ und Gemeinschaftspraxen) und Kooperationen
- Entwicklung und Verhandlung von Selektivverträgen
- Apothekenrecht
- Begleitung bei der Apothekennachfolge und -übernahme
- Heil- und Hilfsmittelrecht
- Aufbau von Managementgesellschaften und -strukturen
- Gestaltung von Kooperations-, Beteiligungs- und Betreibermodellen
- Nationales und internationales Medizinprodukterecht
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- Datenschutzrecht
- Arbeitsrecht der Gesundheitsberufe