Vertragsarztrecht / Vertragszahnarztrecht

Auf dem Gebiet des Vertragsarztrechts und Vertragszahnarztrechts beraten Fachanwälte für Medizinrecht der Kanzlei M&P Dr. Matzen & Partner Leistungserbringer bei allen Fragen im Zusammenhang mit ihrer Rechtsbeziehung zur Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigung. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Medizin- und Gesundheitsrecht, insbesondere in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen sowie in Bayern können wir bereits bei der Planung des Vorhabens unserer Mandanten die Spruchpraxis des zuständigen Zulassungsausschusses sehr gut einschätzen und rechtssichere Lösungen gestalten.

Gestaltung von Gesellschafts- und Übernahme- sowie Arbeitsverträgen

Gerade bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Praxisübernahmeverträgen ist es unerlässlich neben den kauf- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen auch über fundierte Kenntnisse im  Vertrags(zahn-)arztrecht zu verfügen und die gängige Spruchpraxis zu kennen.

Wir begleiten Sie sowohl bei der Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft, eines Medizinischen Versorgungszentrums oder einer Praxis/Praxisgemeinschaft als auch bei der Übernahme eines Gesellschaftsanteils oder der Auseinandersetzung einer Praxis. Ebenso verfügen wir in unserem Team über fundierte arbeitsrechtliche Expertise, um Sie bei der Beschäftigung von angestellten Ärzten und Zahnärzte, Assistenten oder Vertretern zu beraten.

Begleitung bei Honorarstreitigkeiten

Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören auch Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen und sachlich-rechnerische Berichtigungen oder sonstige Honorarstreitigkeiten mit Ihrer Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung.

Ansprechpartner


Dr. Dominique Jaeger

Partnerin | Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Felix Heimann

Partner | Fachanwalt für Medizinrecht

Annika Baumann

Juniorpartnerin | Fachanwältin für Medizinrecht

Lea Baron

Rechtsanwältin

Rasmus Bauer

Rechtsanwalt

Dr. Manfred Ruhberg

Rechtsanwalt I Of Counsel

Schwerpunkte

  • Vorbereitung und Gestaltung der Praxisnachfolge oder
    -übernahme
  • Gründung und Begleitung von Berufsausübungsgemeinschaften
    (MVZ und Gemeinschaftspraxen) und Kooperationen
  • Beratung bei Praxis- und Gesellschafterauseinandersetzungen
  • Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen
  • Aufbau von Managementgesellschaften und -strukturen
  • Gestaltung von Kooperations-, Beteiligungs- und Betreibermodellen
  • Begleitung bei Honorarstreitigkeiten mit der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung