
Lider Koddscha
Rechtsanwalt
Fachgebiete:
Unternehmenskauf und -verkauf
Handels- und Gesellschaftsrecht
Schwerpunkte:
- Nationale und internationale Unternehmenskäufe und –verkäufe
- Beratung bei Fusionen, Spaltungen und Formwechsel
vCard:
Vita
1988 | geboren in Griechenland |
2008 – 2014 | Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg |
2015 – 2018 | Rechtsreferendariat beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg |
seit 2018 | Promotion im Post-M&A Litigation bei Prof. Dr. Alexander Schall an der Leuphana Law School, Lüneburg |
seit 2018 | Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB |
Sprachen | Englisch |
Vorträge:
Beiträge:
27.05.2020
Der Gesetzgeber hat die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages durch das jüngst erlassene COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz vom 27.03.2020 bis zum 30.09.2020 erheblich begrenzt.
23.01.2019
Beim Unternehmenskauf ist nach der Kaufpreisermittlung die Frage nach der Haftung des Verkäufers stets ein zentraler Punkt. Dabei bietet die gesetzliche Haftungsdogmatik keine, die Praxis zufriedenstellende Lösung.
Das BGB weist für den Unternehmenskauf keine besonderen Regeln auf. Ein Unternehmen wird als sonstiger Gegenstand im Sinne des § 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB behandelt. Es findet das Kaufrecht nach den §§ 433 ff. BGB Anwendung und damit auch das gesetzliche Mängelgewährleistungsrecht.