Vita
1963 | geboren in Versmold |
1982 – 1987 | Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Münster |
1988 – 1989 | International School for Japanese Language, Tokio, Japan |
1989 – 1990 | Kashiwagi International Law Office, Tokio, Japan |
1992 | Referendariat in Düsseldorf, Tokio |
1992 | Promotion im Internationalen Privatrecht bei Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster |
1993 – 2005 | Haarmann Hemmelrath & Partner, Düsseldorf und Hamburg |
seit 2006 | Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB |
Auslandsaufenthalte | |
1988 – 1990 | Stipendiatin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes „Sprache und Praxis in Japan“ |
Sprachen | Englisch, Japanisch |
Aktivitäten | Referentin für arbeitsrechtliche Themen Lehrbeauftragte an der Hochschule Fresenius |
Vorträge:
Beiträge:
21.12.2022
Wirft man einen Blick in das geltende Arbeitszeitgesetz, dann ergibt sich daraus für Arbeitgeber*innen nur die Pflicht, die „über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit“ der Arbeitnehmer*innen aufzuzeichnen. Die reguläre Arbeitszeit ist davon nicht erfasst.
30.11.2022
Arbeitsverträge werden in der Regel unbefristet abgeschlossen; befristete Arbeitsverträge sind nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Ausnahme.