Vita
1963 | geboren in Versmold |
1982 – 1987 | Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Münster |
1988 – 1989 | International School for Japanese Language, Tokio, Japan |
1989 – 1990 | Kashiwagi International Law Office, Tokio, Japan |
1992 | Referendariat in Düsseldorf, Tokio |
1992 | Promotion im Internationalen Privatrecht bei Prof. Dr. Heinrich Dörner, Universität Münster |
1993 – 2005 | Haarmann Hemmelrath & Partner, Düsseldorf und Hamburg |
seit 2006 | Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB |
Auslandsaufenthalte | |
1988 – 1990 | Stipendiatin des Deutschen Akademischen Austauschdienstes „Sprache und Praxis in Japan“ |
Sprachen | Englisch, Japanisch |
Aktivitäten | Referentin für arbeitsrechtliche Themen Lehrbeauftragte an der Hochschule Fresenius |
Vorträge:
Beiträge:
16.03.2022
Im Jahr 2019 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam ist, wenn das Gebot fairen Verhandelns nicht beachtet wurde. Hiervon sei auszugehen, wenn eine Seite eine psychische Drucksituation schafft oder ausnutzt, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags erheblich erschwert oder unmöglich macht.
02.12.2021
#Arbeitgeber*innen sind berechtigt, den Jahresurlaubsanspruch ihrer Mitarbeiter*innen anteilig zu kürzen, wenn diese in Kurzarbeit Null waren und deshalb nicht gearbeitet haben.