Vita
1961 | geboren in Soltau |
1982 – 1988 | Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Göttingen |
1989 – 1992 | Referendariat im OLG Bezirk Celle |
1997 | Promotion bei Professor Dr. Uwe Diederichsen, Universität Göttingen |
1993 | Wissenschaftlicher Referent im niedersächsischen Landtag |
1995 | Rechtsanwälte am Oberlandesgericht Keller und Partner, Celle |
2003 | Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof Keller, Karlsruhe |
2005 | Rechtsanwälte Ramelow, Langermann und Partner, Hamburg |
seit 2008 | Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB |
Sprachen | Englisch |
Aktivitäten | Referent für insolvenz- und haftungsrechtliche Themen bei der DeutscheAnwaltAkademie sowie bei Kammern und Verbänden |
Mitglied BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft, Unternehmensverband Deutschlands e.V.) | |
Mitglied Deutscher Anwaltverein e. V. | |
Tätigkeit als Aufsichtsrat, u.a. als Vorsitzender des Aufsichtsrats eines Energieversorgers |
Vorträge:
09.11.2023 um 9:00
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Seminarinhalte Behandelt werden auf Grundlage aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und (drohende) Zahlungsunfähigkeit, die trotz ihrer großen zivil- und strafrechtlichen Bedeutung in ihren Grundstrukturen für die Beratungs- und […]
Erfahren Sie mehr »Beiträge:
13.12.2021
Das Finanzgericht Münster (AZ: 9 V 2341/21 K) hat im Rahmen eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheids klargestellt, dass die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bei der Berechnung der Haftungsquote nicht einzubeziehen ist, da die Soforthilfe zweckgebunden und damit nicht pfändbar sei.
30.03.2020
Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Art. 1 enthält das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz).