Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

28.09.2023

Werbung mit Bildern von Angestellten

Fotos und Videos werden gern für Unternehmenswebsites und andere Werbemedien verwendet. Sind dabei Mitarbeitende abgebildet, müssen Arbeitgeber einiges beachten, um nicht gegen den Beschäftigtendatenschutz zu verstoßen.
27.09.2023

Finanzierungsverhandlungen abgeschlossen: Der Orientierungswert steigt um 3,85 Prozent

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben eine Einigung gefunden. Für die Honorarverteilung der Mittel der ambulanten Versorgung im Jahr 2024 akzeptierten beide Parteien den Schlichtungsvorschlag des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA).
13.09.2023

Bezeichnung einer Arztpraxis als „Zentrum“ zulässig

Nachdem die Vorinstanz den Antragsgegnern im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt hatte, im geschäftlichen Verkehr Dienstleistungen eines plastischen Chirurgen unter dem Namen „Zentrum für plastische und ästhetische Chirurgie“ zu bewerben und/oder anzubieten, wenn insgesamt lediglich zwei Ärzte in der Praxis beschäftigt sind, war die dagegen gerichtete Berufung der betroffenen Gemeinschaftspraxis beim OLG Frankfurt a.M. erfolgreich.