Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB

Als Hamburger Wirtschaftskanzlei mit nationaler und internationaler Ausrichtung ist M&P Dr. Matzen & Partner auf die Begleitung komplexer wirtschaftsrechtlicher Sachverhalte spezialisiert. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von Unternehmenstransaktionen und Unternehmensnachfolgen, im Bereich des Gesundheitsrechts sowie in der Beratung von Unternehmern oder Unternehmen in wirtschaftlichen Schieflagen.

Diese Fokussierung von M&P wird ergänzt um Querschnittsdisziplinen, wie z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Haftungsrecht, Prozessrecht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.

Kurze Kommunikationswege, betriebswirtschaftliches Denken und praktisch verwertbare rechtliche Lösungen bilden unseren Beratungsansatz.

Das M&P-Team besteht aus Rechtsanwälten und Fachanwälten, die in den genannten Schwerpunktbereichen auf langjährige Erfahrungen in der strategischen Begleitung von Unternehmen und Unternehmern zurückgreifen können.

M&P arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern, Banken und Family Offices zusammen, um in komplexen Strukturen national wie international den Mandanten eine ganzheitliche wirtschaftsrechtliche Beratung zu gewährleisten.

02.09.2024

OLG Koblenz: Verbot von Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-Nachher-Vergleich durch Avatare

Das Landgericht Mainz hatte die Beklagte – eine Spezialklinik für plastisch-ästhetische Chirurgie mit Schwerpunkt in der Gesichts- und Brustchirurgie – verurteilt (Az.: 11 HK 0 34/22), es zu unterlassen, geschäftlich […]
12.08.2024

Streit um Honorarabrechnung eines MVZ: Keine Abrechnungsberechtigung ohne tatsächliche zahnärztliche Leitung

Das Sozialgericht München hat mit Urteil vom 29.02.2024 (Az.: S 49 KA 5037/23) entschieden, dass ein MVZ seine Abrechnungsberechtigung verliert, wenn es keinen tatsächlichen zahnärztlichen Leiter hat. Die rein formale […]
31.07.2024

Vertragsärztlicher Notdienst in selbständiger Tätigkeit

Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium haben gemeinsam mit den KVen und dem KBV nach intensiven Gesprächen im Juli 2024 ein Papier zum Erwerbsstatus von Ärztinnen und Ärzten im vertragsärztlichen Notdienst […]