Wettbewerbsrecht der Gesundheitsunternehmen

Das Wettbewerbsrecht erlangt im Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung. Insbesondere bei Gesundheitsunternehmen wie Apotheken, Sanitätshäusern, Medizinprodukteherstellern und Pharmaunternehmen sind wettbewerbsrechtliche Fragen bei der Einführung von und Werbung für Produkte oder der Erschließung von Vertriebswegen auf der Tagesordnung. Auch bei Ärzten sind berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen insbesondere im Zusammenhang mit der Werbung und Patientenakquise zu beachten und geraten durch die Einführung des Antikorruptionsgesetzes noch einmal mehr ins Bewusstsein. Seit Jahren geht vor allem die Wettbewerbszentrale immer wieder gegen Unternehmen der Gesundheitsbranche vor.

Schnelle Reaktion bei Verstößen

In Wettbewerbsverfahren spielt neben der Kenntnis des Marktes und der Kenntnis des diesen Markt bestimmenden Rechts vor allem der Zeitfaktor eine entscheidende Rolle. Dies gilt sowohl bei der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch im Rahmen des vor Gericht zu beantragenden einstweiligen Rechtsschutzes.

Beratung im Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukterecht

Eine erfolgreiche wettbewerbsrechtliche Beratung von Gesundheitsunternehmen erfordert deshalb nicht nur vertiefte Kenntnisse im Wettbewerbsrecht, sondern auch exzellente Kenntnisse im Prozessrecht, Medizinrecht  und dem spezifischen Rechtsbereich, dem die jeweiligen Unternehmen unterliegen. Wir beraten Sie auf den Gebieten des Apothekenrechts und Arzneimittelrechts sowie des Medizinprodukterechts mit der hierfür erforderlichen Kenntnis des Marktes und Erfahrung hinsichtlich der dort üblichen Praxis und Gewohnheiten.

Abmahnungen und Unterlassungserklärungen

Wird Ihnen unberechtigterweise vorgeworfen Wettbewerbsverstöße begangen zu haben und haben Sie deshalb eine Abmahnung erhalten? Sind Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert worden? Haben Sie eine einstweilige Verfügung erhalten und müssen sich dagegen wehren? Oder sind Sie der Ansicht, dass sich ein konkurrierendes Gesundheitsunternehmen wettbewerbswidrig verhält? Bei diesen und vielen weiteren Fragestellungen stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir bewerten die Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen, übernehmen die Prüfung etwaiger Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche und erarbeiten für Sie die optimale Handlungsstrategie. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erstellung und Beantwortung von Abmahnungen als auch bei der Formulierung interessengerechter Unterlassungserklärungen. Unser Team steht  Ihnen nicht nur bei der außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite, sondern vertritt Sie auch in einem möglicherweise anschließenden einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptverfahren.

Präventive Beratung

Selbstverständlich werden wir für Sie auch präventiv tätig, um wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. So begleiten wir Sie gerne bei der Planung und Gestaltung Ihrer Werbekonzepte, Ihres Außenauftritts, der Homepage und der Bewerbung bestimmter Produkte.

Ansprechpartner


Dr. Dominique Jaeger

Partnerin | Fachanwältin für Medizinrecht

Dr. Felix Heimann

Partner | Fachanwalt für Medizinrecht

Annika Baumann

Juniorpartnerin | Fachanwältin für Medizinrecht

 Schwerpunkte

  • Präventive Prüfung von Homepage, Flyern, Zeitungsartikeln und Werbeanzeigen
  • Konzepte für Marketing und Werbung bei Gesundheitsunternehmen, Krankenhäusern und (Zahn)Ärzten
  • Abmahnung und Vorbereitung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Verteidigung gegen ungerechtfertigte Abmahnungen
  • Prozessvertretung im einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren