Dr. Dominique Jaeger, LL.M. (Québec)

Partnerin | Fachanwältin für Medizinrecht

Fachgebiete:

Medizin- und Gesundheitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht

Schwerpunkte:

  • Neue Versorgungsformen
  • Krankenhausrecht
  • Vertrags(zahn)arztrecht

vCard:

Vita

1972 geboren in Köln
1991 – 1993 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
1991 – 1993 Fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch und Französisch
1994 – 1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
1996 – 1997 Masterstudium an der Université Laval, Québec, Kanada
1998 – 2000 Promotion im internationalen Schiedsverfahrensrecht bei Prof. Dr. Karl-Heinz Böckstiegel, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
1999 – 2001 Referendariat in Hamburg
2002 – 2003 Rechtsanwälte Dr. Weiland und Partner, Hamburg
seit 2003 Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner mbB
Auslandsaufenthalte
1988 Nelson & Colne College, England
1994 Bureau d‘Advocats, Maître Fénéon, Paris
1996 – 1997 Masterstudium an der Université Laval, Québec, Kanada
Sprachen Englisch, Französisch
Aktivitäten Geschäftsführerin der Medical Business Lounge GbR
Beratung Arbeitsgruppe „Neue Versorgungsformen“ im BMC e.V.
Mitglied im Bundesverband Managed Care e.V. (BMC)
Referentin zu medizin- und gesundheits- sowie wirtschaftsrechtlichen Themen
Mitglied Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V.
Dozentin an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management gGmbH Masterstudiengang Public Health, Spezielle Rechtsgrundlagen der Gesundheitswirtschaft

Vorträge:

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Beiträge:

04.04.2022

Neuer Entwurf zum niedersächsischen Krankenhausgesetz vom 18.01.2022

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes“ wollen SPD und CDU die Krankenhausversorgung für Niedersachsen neu regeln. Geplant ist eine Restrukturierung, um die stationäre und ambulante Versorgung der Patienten insbesondere in den ländlichen Gebieten zu verbessern. Hierzu soll das Land zukünftig in acht Versorgungsbereiche aufgeteilt werden (Nord, Süd, Nord-Ost (Braunschweig), Nord-West, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück), in denen jeweils ein Haus der Maximalversorgung zur Verfügung steht.
29.03.2022

BSG-Urteil zur Anstellung im „eigenen“ MVZ sorgt für Aufruhr

Mit Urteil vom 26.01.2022 hat das Bundessozialgericht überraschend entschieden, dass Vertragsärzte sich nicht mehr in ihrem „eigenen“ MVZ anstellen lassen können, wenn sie über ihre Gesellschafterposition eine derart beherrschende Stellung besitzen, dass sie arbeitsrechtlich nicht mehr als weisungsgebunden und somit als „abhängig beschäftigt“ angesehen werden können (Urteil vom 26.01.2022, Az. B 6 KA 2/21 R). Dies sei zum Beispiel bei Alleingesellschaftern oder hälftig beteiligten Gesellschaftern der Fall.
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