Krankenhausrecht
Erfahrung
Unsere auf das Gesundheitsrecht spezialisierten Rechtsanwälte verfügen über eine langjährige praktische Erfahrung im Krankenhausrecht. Wir beraten und vertreten öffentliche Krankenhäuser und Privatkliniken in allen rechtlichen und strategischen Fragen, die sich im Rahmen eines Krankenhausbetriebes ergeben.
Spezialisierung
Gemeinsam mit unseren Kollegen, die in den Rechtsgebieten des
Wettbewerbsrechts,
Gesellschafts- und
Arbeitsrechts sowie
Apotheken- und Medizinprodukterechts
spezialisiert sind, decken wir das gesamte Spektrum des Krankenhausrechts ab.
Vielfalt krankenhausrechtlicher Fragestellungen
Der Tätigkeitsbereich unserer auf das Krankenhausrecht spezialisierten Rechtsanwälte erstreckt sich von der Beratung bei Abrechnungsfragen, über krankenhausspezifische arbeitsrechtliche Fragestellungen, Poolmodelle, Compliance-Anforderungen und Haftungsrecht sowie Zuweiser- und Entlassmanagement, bis hin zu strategischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) und dem Strukturfonds.
Krankenhausapotheke
Im Rahmen des Entlassmanagements sowie bei Fragestellungen zum optimierten wirtschaftlichen Betrieb von Krankenhausapotheken stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Herausforderungen der Öffnung des ambulanten Sektors
Die seit Jahren steigende Zahl gesetzlicher Änderungen fordert die ärztlichen und kaufmännischen Direktoren ebenso wie die Pflegeleitung des Krankenhauses. Die weitergehende Öffnung des ambulanten Sektors durch das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG), das Entlassmanagement, die ambulante spezialärztliche Versorgung, die Möglichkeit zur Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und die Kooperationen mit niedergelassenen Vertragsärzten sind in Einklang zu bringen mit den gleichzeitig bestehenden Anforderungen des Antikorruptionsgesetzes und den immer stärker werdenden wirtschaftlichen Zwängen.
Beratung im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung
Damit Sie diese Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung gewinnbringend und wirtschaftlich sinnvoll nutzen können, unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erschließung des ambulanten Sektors. Wir beraten unsere Mandanten aus dem Krankenhauswesen bei (alltäglichen) Fragen, wie der Ermächtigung von Krankenhausärzten, der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren, den Anforderungen an Kooperationsverträgen bei der ASV und der Einbindung von Belegärzten und Honorarärzten in den Krankenhausbetrieb.
Vergütungsrecht
Ebenso unterstützen wir Sie bei speziellen Rechtsfragen der Krankenhausabrechnung und der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen gegen Kostenträger und Wahlleistungspatienten. Dabei legen wir Wert auf eine zeitnahe und praxisnahe Gestaltung.
Compliance
Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der insbesondere präventiven haftungsrechtlichen Beratung und der Erfüllung von Complianceanforderungen zur Vermeidung von Organisationsverschulden.
Ansprechpartner
Schwerpunkte
- Vertragsmanagement, insbesondere Überarbeitung und Gestaltung von bestehenden Verträgen
- Gestaltung von Kooperationsverträgen mit niedergelassenen Ärzten
- Chefarztrecht und Recht der leitenden Krankenhausärzte
- Beratung in krankenhausspezifischen arbeitsrechtlichen Fragestellungen
- Unterstützung bei vergütungsrechtlichen Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Wahlleistungspatienten
- Beratung bei der Erschließung des ambulanten Sektors
- Beratung bei der Gründung und dem Betrieb sowie Abrechnungsfragen von Medizinischen Versorgungszentren
- Beratung im Zusammenhang mit der Ermächtigung von Krankenhausärzten
- Entlassmanagement
- Compliance im Krankenhaus