Arbeitsrecht

Die Kanzlei M&P Dr. Matzen & Partner mbB berät Unternehmen bei allen juristischen Themen (Individual- und Kollektivarbeitsrecht) im Bereich Personal/Human Resources.

Expertise im Vertragsmanagement

Wir übernehmen die Gestaltung von Arbeitsverträgen und bringen bestehende Verträge oder Vertragsmuster auf den jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung.  Eine vorausschauende Vertragsgestaltung hilft bei der Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen und trägt zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten bei. Im Hinblick auf den Einsatz von freien Mitarbeitern, Leiharbeitnehmern oder den Abschluss von Werkverträgen unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung der notwendigen Vertragsdokumentation. Das Mindestlohngesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sehen hinsichtlich der Zahlung des Mindestentgelts eine Haftung des Unternehmens, das Subunternehmen einschaltet, für sämtliche Nachunternehmer vor. Insoweit ist es wichtig, vor Vertragsbeginn entsprechende Garantieerklärungen einzuholen und eine Freistellung von Haftungsrisiken zu vereinbaren.

Digitalisierung der Arbeitswelt

Auch wenn Sie Ihr Unternehmen digitalisieren und Arbeiten 4.0 aktuell Ihr Thema ist, sind wir vorbereitet, Sie bei der Einführung innovativer Arbeitsformen zu begleiten.

Wenn Sie einen Betriebsrat haben und es Schwierigkeiten in der laufenden Zusammenarbeit gibt, können Sie auf unsere Kompetenz und unser Fingerspitzengefühl im Umgang mit Arbeitnehmervertretungen zählen.  Wir sind in der Einigungsstelle an Ihrer Seite und beraten Sie hands-on sowohl bei Fragen im betrieblichen Alltag wie z.B. Arbeitszeit, Überstunden, Einführung technischer Einrichtungen, als auch in besonderen Situationen wie  Restrukturierung, Personalabbau oder sonstigen Betriebsänderungen, die einen Interessenausgleich und Sozialplan erforderlich machen.

Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretungen

Geht es um die individuelle Beendigung von Verträgen helfen wir Ihnen dabei, maßgeschneiderte  Lösungen zu finden. Statt einer Kündigung ist vielfach ein Aufhebungsvertrag vorzugswürdig, da so das Risiko von Kündigungsschutzklagen vermieden wird. Hierbei ist es jedoch wichtig darauf zu achten, dass ein Widerruf des Aufhebungsvertrages ausgeschlossen wird.  Kommt eine einvernehmliche Trennung nicht in Betracht, vertreten wir Ihre Interessen im Klageverfahren  auch bundesweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten oder dem Bundesarbeitsgericht.

Beratung von Führungskräften

Sollten Sie als Führungskraft oder Geschäftsführer/Vorstand beim Vertragsabschluss oder dem Ausscheiden aus einer Gesellschaft Beratung in eigener Sache benötigen oder sich Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen, entwickeln wir mit Ihnen die optimale rechtliche Lösung. Brauchen Sie Unterstützung bei der Frage, ob Ihre Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist, klären wir für Sie den Status mit den Behörden.

Langjährige M&A-Erfahrung

Möchten Sie einen Betrieb erwerben oder verkaufen unterstützen wir Sie in enger Zusammenarbeit mit unseren gesellschaftsrechtlichen Spezialisten bei der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen und der bestmöglichen Absicherung arbeitsrechtlicher Risiken im Kaufvertrag.  Wir kümmern uns auch um die Unterrichtung der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang.

Sind Sie ein Start-up Unternehmen, das darüber nachdenkt, Mitarbeiterbeteiligung einzuführen, stellen wir mit Ihnen das passende Modell zusammen und begleiten Sie bei der Umsetzung.

Wenn Sie zur Risikovermeidung Ihr Führungsteam oder Ihre Mitarbeiter für arbeitsrechtliche Fragen sensibilisieren möchten, stellen wir Ihnen ein individuelles Schulungspaket für Ihr Unternehmen zusammen.

Ansprechpartner


Dr. Felix Heimann

Partner | Fachanwalt für Medizinrecht

Dr. Monika Schmidt

Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rasmus Bauer

Rechtsanwalt

Schwerpunkte

  • Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen
  • Beratung und Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstände
  • Begleitung bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung und bei Kündigungen
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Betreuung von Interessenausgleichs-/Sozialplanverfahren
  • Restrukturierung
  • Arbeitsrechtliche Optimierung von Betriebsübergängen
  • Arbeitsrechtliche Due Diligence Prüfung
  • Prozessvertretung vor allen Arbeitsgerichten und Zivilgerichten
  • Managementhaftung