16.11.2021

Nebenjob als Notärztin oder Notarzt: Regelmäßig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Das Bundessozialgericht hat am 19.10.2021 in drei Fällen (Az. B 12 KR 29/19 R, B 12 R 9/20 R und B 12 R 10/20 R) entschieden, dass Notärztinnen und Notärzte, die im Nebenjob im Rettungsdienst tätig sind, währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig tätig sind. Das nebenberufliche Besetzen eines Rettungsmittels ist – auch wenn dies nur für einzelne Dienste und auf Honorarbasis geschieht – nicht als selbstständige Tätigkeit i.S.d. § 7 I SGB IV anzusehen.