Mit der Berufsordnung für Ärzte werden von der jeweiligen Landesärztekammer verbindliche Regelungen für die ärztliche Berufsausübung in ihrem Zuständigkeitsbereich getroffen, die u.a. das Verhalten gegenüber Berufskollegen/innen, Patienten/innen und Dritten betreffen. Diese Regelungen dienen insbesondere dazu, die Qualität der ärztlichen Tätigkeit im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sicherzustellen, das Vertrauen zwischen Arzt und Patient zu fördern sowie Freiheit und Ansehen des ärztlichen Berufes zu wahren. Rechtliche und fachliche Grundlagen der ärztlichen Berufsordnungen sind die Heilberufs- bzw. Kammergesetze der Länder und die vom Deutschen Ärztetag beschlossene Musterberufsordnung der Bundesärztekammer.
Autor: RA Dr. Manfred Ruhberg