Asset-Deal und Share-Deal

Bei einem Asset-Deal werden alle oder einzelne Vermögensgegenstände eines Unternehmens veräußert. Dabei ist zu beachten, dass im Unternehmenskauf- und Abtretungsvertrag jeder einzelne Vermögensgegenstand hinreichend bestimmt und gesondert übertragen werden muss. Gegenstände sind nach den sachenrechtlichen Prinzipien zu übereignen und zu übergeben. Zu veräußernde Rechte müssen abgetreten werden. Möchte der Erwerber in Vertragsverhältnisse des veräußernden Unternehmens eintreten, so bedarf es hierfür der Zustimmung der Vertragspartner.

Werden die Anteile eines Unternehmens im Wege eines Share-Deals veräußert, so verändert sich nur die Gesellschafterebene. Es findet eine rechtsträgeridentische Nachfolge statt. Im Hinblick auf die dem Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände wie auch die Rechte und Pflichten des Unternehmens aus Vertragsverhältnissen zu Dritten, kommt es nicht zu einer Veränderung der Vertragspartner.


Autor: RA Lider Koddscha