Change-of-Control-Klausel

Mit einem Change of Control (deut. Kontrollwechsel) ist in der Regel ein Wechsel der Mehrheitsverhältnisse bei den Gesellschaftern einer juristischen Person gemeint.
In einem Vertrag regelt die sog. Change-of-Control-Klausel für den Fall eines solchen Kontrollwechsels in der Regel ein Sonderkündigungsrecht oder ein Zustimmungserfordernis des anderen Vertragspartners. Change-of-Control-Klauseln finden sich regelmäßig in Verträgen über Dauerschuldverhältnisse, wie zum Beispiel in Lizenzverträgen, Finanzierungsverträgen oder auch Gewerbemietverträgen.


Autorin: RAin Dr. Samantha Volkmann-Oppermann