DIGA/App auf Rezept

Die Digitale Gesundheitsanwendung kann jede Art von App oder browserbasierter Anwendung sein, deren Nutzung per Rezept verordnet wird. Die App muss ein hierfür zugelassenes Medizinprodukt darstellen, welche ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchlaufen hat. Die Kosten der Nutzung dieser Apps kann von einigen gesetzlichen oder privaten Krankenkassen bei Vorlage des Rezepts übernommen werden. Der Anwendungsbereich der Apps erstreckt sich von der Beobachtung und Dokumentation von Symptomen oder Krankheitsbildern hin zur Unterstützung bei Verletzungen und Beeinträchtigungen. Je nach App ist auch eine gemeinsame Nutzung mit dem behandelnden Arzt möglich.

Autorin: Patricia Berkmann