Ermessen

Behörden können im Rahmen bestimmter Entscheidungen über ein Ermessen verfügen. Das heißt, dass dann kein Anspruch auf bspw. Erteilung einer Zulassung besteht, sondern nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung durch die Behörde. Diese muss also den Sachenverhalt im Einzelfall genau prüfen und alle Aspekte mit einbeziehen. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass die Behörde einzelne Punkte nicht gewürdigt oder objektiv falsch beurteilt hat, besteht ein erneuter Anspruch auf ermessensfehlerfreie Prüfung und Entscheidung – niemals aber ein direkter Anspruch auf bspw. Erteilung der Zulassung.

Autorin: Patricia Berkmann