Feindliche oder freundliche Übernahme von börsennotierten Unternehmen

Hat eine Unternehmenstransaktion eine börsennotierte Gesellschaft als Zielgesellschaft zum Gegenstand, ist häufig auch die Rede von einer feindlichen oder freundlichen Übernahme. Ob eine solche Übernahme eine feindliche oder eine freundliche ist, richtet sich nach der Einstellung des Vorstandes auf die Übernahme. Lehnt dieser die Übernahme ab, so handelt es sich um eine feindliche Übernahme. Heißt er die Übernahme willkommen, so ist die Übernahme freundlich.


Autor: RA Lider Koddscha