Freiwilligenprogramm

Als Freiwilligenprogramm bezeichnet man eine Betriebsvereinbarung zwischen Unternehmen und Betriebsrat über die Durchführung eines Personalabbaus auf der Basis von individuellen Aufhebungsverträgen. Dies wird meistens dann gewählt, wenn eine Restrukturierung mit Personalabbau durchgeführt werden muss und das Unternehmen bereit ist, zusätzliche Mittel – über den Sozialplan hinaus – zur Verfügung zu stellen, um ausscheidenswilligen Beschäftigten ein finanziell attraktives Angebot zu machen. Vorteil für das Unternehmen ist, dass Personalabbaumaßnahmen in der Regel schneller umgesetzt werden können, als dies nach einem Interessenausgleich/Sozialplan der Fall ist.


Autor: RAin Dr. Monika Schmidt