Homeoffice

Mit Ausbruch der Corona-Pandemie ist das Homeoffice in vielen Betrieben eingeführt und ausgeweitet worden. Grundsätzlich besteht jedoch (noch) kein gesetzlicher Anspruch auf das Arbeiten von Zuhause aus. Ob der Arbeitgeber das Homeoffice gewähren muss hängt damit vom Einzelfall ab. Teilweise kann ein solcher Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag folgen, d.h., wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, einseitig das Homeoffice anzuordnen.


Zu unterscheiden ist das Homeoffice von dem „mobilen Arbeiten“. Grundidee des mobilen Arbeitens ist, dass es Arbeitnehmern gestattet ist, von überall aus tätig zu werden. Im Gegensatz hierzu ist das Homeoffice ein fester Arbeitsplatz im Zuhause der Arbeitnehmer, mit der Folge, dass hier die Arbeitsstättenverordnung gilt. Damit muss der Arbeitgeber für die Einhaltung der gleichen gesetzlichen Anforderungen sorgen, wie am betrieblichen Arbeitsplatz. Im Falle des mobilen Arbeitens muss der Arbeitgeber hingegen lediglich für die digitale Infrastruktur und die zur Nutzung notwendige Hardware sorgen.


Autorin: RAin Dr. Monika Schmidt