IGeL (Selbstzahlerleistung/individuelle Gesundheitsleistung)

IGeL sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Der Patient muss die Kosten für die Leistung selbst tragen und kann diese nicht gegenüber der Krankenkasse geltend machen. Bei evidenter medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten im Einzelfall übernommen. Beispiele für IGeL sind Zusatzvorsorgeuntersuchungen oder Reiseimpfungen. Der Patient muss umfassend über die anfallenden Kosten und den Umfang der Leistung aufgeklärt werden.


Autorin: RAin Lea Baron