Kassenärztliche Vereinigung

In jedem Bundesland ist eine Kassenärztliche Vereinigung als Selbstverwaltungskörperschaft der Vertragsärzte errichtet (nur in Nordrhein-Westfalen sind es zwei). Ihre wesentliche Aufgabe ist die Sicherstellung der vertragsärztlichen (ambulanten) Versorgung. Mitglieder sind alle in ihrem Zuständigkeitsbereich zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbaren dazu Kollektivverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen und sind für die Verteilung der Gesamtvergütung unter ihren Mitgliedern zuständig. Die Vertretung der Vertragsärzte auf der Bundesebene erfolgt durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Für den Bereich der Kassenzahnärzte gilt dies entsprechend.


Autor: RA Dr. Manfred Ruhberg