Konzernverschmelzung

Wird eine Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft verschmolzen (upstream-merger), stellt dies eine Konzernverschmelzung dar. Das Umwandlungsgesetz sieht zahlreiche Privilegierungen für diese Form der Verschmelzung vor. So kann die Konzernverschmelzung in der Regel ohne verschmelzungsbezogene Hauptversammlung durchgeführt werden, was gleichzeitig auch die Erstellung eines Verschmelzungsberichts, die Durchführung einer Verschmelzungsprüfung und die Erstellung eines Prüfberichts erspart.


Autor: RA Lider Koddscha