Krankenhausfinanzierung

Die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen (Personal- und Betriebskosten) erfolgt nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz über leistungsorientierte Fallpauschalen (sog. DRG-System), wobei die Pflegepersonalkosten gesondert berechnet werden. Für die Bereiche Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik gelten die besonderen Regelungen der Bundespflegesatzverordnung. Für jedes Krankenhaus werden für jedes Kalenderjahr zwischen dem Krankenhausträger und den Kostenträgern (Krankenkassen) Pflegesätze und ein Erlösbudget vereinbart. Die Finanzierung der sächlichen Investitionen (Bau und Ausstattung) eines in den Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhauses erfolgt nach den Landeskrankenhausgesetzen durch die Bundesländer (System der dualen Krankenhausfinanzierung).


Autor: RA Dr. Manfred Ruhberg