Krankenhausgesellschaft

Die Interessen der Krankenhäuser werden auf der Landesebene durch Krankenhausgesellschaften vertreten, die als eingetragene Vereine organisiert sind. Sie nehmen an der Aufstellung des Krankenhausplans und an Normgebungsverfahren zu krankenhausrelevanten Gesetzen und Verordnungen teil. Die jeweilige Landeskrankenhausgesellschaft ist an den Budgetverhandlungen der Krankenhäuser mit den Krankenkassen, am erweiterten Landesausschuss nach § 116b SGB V, am gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V sowie an Schiedsstellen nach § 114 SGB V, § 18a KHG und § 36 PflBG beteiligt. Auf der Bundesebene werden die Interessen der Krankenhäuser durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft vertreten.


Autor: RA Dr. Manfred Ruhberg