Krankenhausplan

Jedes Bundesland verfügt über einen Krankenhausplan. Dieser muss nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmte Inhalte aufweisen:

  • Krankenhauszielplanung: Ziele auf deren Verwirklichung der Plan gerichtet ist.
  • Bedarfsanalyse: Beschreibung des zu versorgenden Bedarfs der Bevölkerung.
  • Krankenhausanalyse: Beschreibung der Versorgungsbedingungen der Krankenhäuser.
  • Qualität der Versorgungsangebote: Festlegung, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf der Bevölkerung versorgt werden soll.

Autorin: Patricia Berkmann