Das zum 01.08.2022 reformierte Nachweisgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich (Nachweis in elektronischer Form ist ausgeschlossen) niederlegt und dem Arbeitnehmer aushändigt. Hierfür sind unterschiedliche Fristen gesetzt bis max. ein Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Der Nachweis wird bei Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrages entbehrlich, sofern die geforderten Angaben im Vertrag enthalten sind.
Autorin: RAin Dr. Monika Schmidt