Praxiskauf und- verkauf

Wesentlicher Vorteil des Praxiskaufs gegenüber der Neugründung ist die Übernahme bestehender Strukturen, Inventars und Patienten. Gegenstand der Veräußerung sind somit die Praxis und darin befindliche Gegenstände, Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen sowie der sog. Goodwill. Beim Goodwill handelt es sich um einen ideellen Praxiswert bestehend aus dem Geschäftswert und den damit verbundenen Gewinnerzielungschancen. Bei Arztpraxen sind hier insbesondere der Patientenstamm, Standort, Webauftritt und Ähnliches ausschlaggebend. Da bei der Übergabe einer Praxis regelmäßig kassenärztliche Zulassungen, Anstellungsverträge, Mietverhältnisse, Inventar und viele weitere Verbindlichkeiten berücksichtigt werden müssen, ist ein umfassendes Vertragswerk unerlässlich. Der reine Verkauf eines Patientenstammes ist wegen des Verbots der Zuweisung gegen Entgelt verboten. Auch der steuerrechtliche Blickwinkel muss Beachtung finden. Eine anwaltliche Begleitung des Kaufs ist daher in jedem Fall ratsam.


Autorin: Patricia Berkmann