Sozialplan

Der Sozialplan stellt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile dar, die die Beschäftigten als Folge einer geplanten Betriebsänderung, z.B. einer Betriebsstilllegung oder Betriebsverlegung erleiden. Typischerweise wird im Sozialplan eine Formel fixiert, nach der sich Abfindungen bemessen. In der Regel wird eine Formel gewählt, die das Lebensalter, die Betriebszugehörigkeit sowie die Unterhaltspflichten in Bezug nimmt. Häufig werden zusätzlich Mindest- und Höchstbeträge sowie Zuschläge, z.B. zum Ausgleich von Nachteilen aufgrund von Schwerbehinderung, etc. vereinbart.


Autorin: RAin Dr. Monika Schmidt