Stakeholder/Shareholder

Die Begriffe Stakeholder/Shareholder (für Shareholder auch Stockholder) entstammen originär der Ökonomie. Mittlerweile haben sich jedoch auch Juristen mit ihnen auseinandergesetzt. Beide Begrifflichkeiten werden hin und wieder synonym verwendet, was jedoch nicht korrekt ist. Der Stakeholder bildet dabei den Oberbegriff mit einem weiten und einem engen Verständnis.


Ein Stakeholder ist generell gesprochen jemand, der ein Interesse am Erfolg des Unternehmens hat. Einem weiten Begriffsverständnis nach ist jeder ein Stakeholder, der dadurch, dass das Unternehmen sein Ziel erreicht, beeinflusst wird oder werden kann (Gesellschaft, Wettbewerber, Umwelt). Das enge Begriffsverständnis versteht unter einem Stakeholder jeden, von dem das Unternehmen für sein weiteres Fortbestehen abhängig ist (Angestellte, Kunden, Kreditgeber, Anteilseigner).


Ein Shareholder ist jede Person, natürlich oder juristisch, die einen Anteil an einer Gesellschaft hat. Sie ist damit Miteigentümerin an dem Unternehmen und hat ein direktes finanzielles Interesse. Somit verhalten sich die Begriffe Stakeholder/Shareholder wie konzentrische Kreise.


Die Unternehmensleitung kann für ihre Handlungen einen Stakeholder-Value-Ansatz oder einen Shareholder-Value-Ansatz zugrunde legen. Sie kann also versuchen, bloß die Interessen der Anteilseigner (Maximierung des Profits) oder breitere Interessen (Einhaltung von Menschenrechtstandards, gute Arbeitsbedingungen) zu verfolgen.


Autor: Niklas Middelbeck