Transfergesellschaft

Der Begriff Transfergesellschaft (auch „Qualifizierungsgesellschaft“ oder „BQG“ genannt) bezeichnet eine Gesellschaft, die im Rahmen einer Restrukturierung befristet als Arbeitgeber fungiert. Arbeitsverhältnisse können dadurch kurzfristig, insbesondere ohne Einhaltung von Kündigungsfristen, einvernehmlich mit Zustimmung der betreffenden Beschäftigten aus der bisherigen Gesellschaft herausgelöst werden. Ein Vorteil ist, dass die Beschäftigten nicht arbeitslos werden und die Zeit in der BQG bei Fortzahlung der Bezüge für Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen genutzt werden kann. Die benötigten Mittel werden vom ehemaligen Arbeitgeber und nach Maßgabe des SGB III der Bundesagentur für Arbeit („Transferkurzarbeitergeld“) bereitgestellt. Letztere bezuschusst grundsätzlich auch die Qualifizierungsmaßnahmen.


Autorin: RAin Dr. Monika Schmidt