Two-Step-Modell

Das sog. Two-Step-Modell bezeichnet bei einem Unternehmenskaufvertrag das Signing und Closing. Durch das Signing verpflichtet sich der Verkäufer zunächst nur, die Geschäftsanteile zu übertragen. Die dingliche Übertragung, mithin der tatsächliche Vollzug, erfolgt erst mit dem Closing, nachdem weitere Bedingungen, die sogenannten Closing-Conditions, eingetreten sind.


Autor: RA Lider Koddscha