Vinkulierung

Eine Vinkulierung ist eine die Geschäftsanteile eines Unternehmens betreffende Übertragungssperre. Die Übertragbarkeit beispielsweise von vinkulierten GmbH-Geschäftsanteilen hängt in der Regel von der Zustimmung anderer Gesellschafter bzw. der Gesellschafterversammlung ab. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft ohne Zustimmung der durch die Vinkulierung begünstigen Gesellschafter ändern oder dass sich unbekannte Personen in den Gesellschafterkreis einkaufen. Eine Vinkulierung von Aktien gestattet der Gesetzgeber hingegen nur für Namensaktien, deren Übertragbarkeit von der Zustimmung der Gesellschaft abhängig gemacht werden kann (§ 68 Abs. 2 S. 1 AktG).


Autor: RA Lider Koddscha