Als Vorstandsvertrag (auch „Dienstvertrag“ oder „Anstellungsvertrag“ genannt) bezeichnet man die Vereinbarung zwischen dem Vorstandsmitglied und der Aktiengesellschaft, für die er tätig wird. Die Vereinbarung umfasst in der Regel sämtliche Konditionen der Zusammenarbeit, wie z.B. Vergütung (Fixgehalt, Variable, Dienstwagen), Urlaub, Unfall- und D&O Versicherung sowie vertragliche Nebenpflichten (Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot). Zu unterscheiden ist die vertragliche Ebene von der Ebene des Vorstandsamts. Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Ein Widerruf kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund (grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung, Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung) vorliegt. Die Ansprüche aus dem Vorstandsvertrag bleiben hiervon jedoch unberührt.
Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sind versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung.
Autorin: RAin Dr. Monika Schmidt