Ein ZMVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung. Jedes ZMVZ muss daher bei Gründung und fortlaufend über einen zahnärztlichen Leiter verfügen. Dieser muss selbst – zum. halbtags – als Vertragszahnarzt oder Angestellter im ZMVZ tätig sein. Der zahnärztliche Leiter trägt die Verantwortung für die Steuerung der zahnärztlichen Betriebsabläufe und muss in medizinischen Fragen weisungsfrei sein. Die kaufmännische und die zahnärztliche Leitung können, müssen aber nicht in einer Person vereint sein.
Autorin: RAin Elisabeth von Heckel