Zielvereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschäftigten dienen der Motivation und der Identifikation, da hiermit die Leistung der Beschäftigten zusätzlich zum Festgehalt vergütet wird. Aus juristischer Sicht kann man Zielvorgaben von Zielvereinbarungen unterscheiden: Zielvorgaben werden einseitig von den Unternehmensleitungen gesetzt, während bei den Zielvereinbarungen typischerweise jährlich eine Einigung beider Vertragsparteien auf einzelne Ziele und deren Bewertung erfolgen muss. Probleme treten in der Regel dann auf, wenn die Vereinbarung von Zielen unterblieben ist oder eine Freistellung erfolgt und die Zielerreichung deshalb nicht mehr möglich ist.
Autorin: RAin Dr. Monika Schmidt